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Leistungsbeschreibung
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde stellt Ihnen auf Antrag auch eine besondere Meldebestätigung in Form einer Meldebescheinigung (z.B. zur Vorlage beim Standesamt oder einer anderen Behörde) aus, wenn Sie dort gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient vorrangig dem Nachweis der Wohnung und enthält grundsätzlich
Die Meldebescheinigung darf - soweit erforderlich - auch weitere Daten der betroffenen Person enthalten.
Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Die Ausfertigung einer Meldebescheinigung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: Festbetrag von 8,00 EUR