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Stadtverwaltung: 03944 943-0

Kinderreisepass beantragen

Leistungsbeschreibung

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.

Sie beantragen den Kinderreisepass im Bürgeramt an Ihren Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.

An wen muss ich mich wenden?

Bürgeramt Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist deutscher Staatsangehöriger
  • Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweise oder Pässe der Eltern bzw. Sorgeberechtigten
  • falls nur ein Sorgeberechtigter persönlich erscheinen kann; Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten, Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrietaugliches Lichtbild).

Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt EUR 13,00.
Die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet EUR 6,00.

Die Gebühr verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Kinderreisepass ist ein Jahre gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag.
Kinderreisepässe können vor Ablauf der Gültigkeit einmalig für ein Jahr, aber bis spätestens 12. Geburtstag, verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Kinderreisepässe können bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort ausgestellt bzw. verlängert werden.

Rechtsgrundlage

§ 6 Paßgesetz (PaßG) Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)

Was sollte ich noch wissen?

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Formulare

Vollmacht zur Beantragung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder neuen Personalausweises für unser Kind

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