Leistungsbeschreibung
Der Personalausweis/ Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der Sie ihn beantragt haben und muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden.
Verfahrensablauf
Bevor Sie den Personalausweis persönlich abholen können, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben mit einer sogenannten Transport PIN und einem Sperrkennwort (PIN-Brief) an Hausanschrift des Antragstellers/der Antragstellerin. In Ausnahmefällen kann der PIN-Brief an die zuständige Stelle gesandt werden. In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden.
Der Empfang des PIN-Briefes ist gegenüber der zuständigen Stelle mit Unterschrift zu bestätigen. Der PIN-Brief sollte auch nach der Abholung unbedingt aufbewahrt werden.
Mit der Abholung können Sie eine bevollmächtigte Person beauftragen. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abgabe folgender Erklärungen vorlegen:
- Erhalt des PIN/PUK-Briefes der Bundesdruckerei
- Nutzung der Online-Ausweisfunktion
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass (dieser ist beim Empfang des neuen Personalausweises abzugeben)
- Bei Verlust: anderer Identitätsnachweis (nur Vorlage)
- Bei Bevollmächtigten: unterschriebene Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Personalausweis kann 5 Tage nach der Zustellung des PIN-Briefes der Bundesdruckerei abgeholt werden.