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Leistungsbeschreibung
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.
Sie beantragen den Kinderreisepass im Bürgeramt an Ihren Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.
An wen muss ich mich wenden?
Bürgeramt Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt EUR 13,00.
Die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet EUR 6,00.
Die Gebühr verdoppelt sich, wenn:
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag.
Kinderreisepässe können einmal verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Kinderreisepässe können bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort ausgestellt bzw. verlängert werden.
Rechtsgrundlage
§ 6 Paßgesetz (PaßG) Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Was sollte ich noch wissen?
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Vollmacht zur Beantragung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder neuen Personalausweises für unser Kind