Wahlbekanntmachung
1. Am 27. Februar 2022 findet in der Stadt Blankenburg (Harz) die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
2. Die Stadt Blankenburg (Harz) ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 17.01.2022 bis 05.02.2022 übersandt worden sind, ist der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die
wahlberechtigte Person zu wählen hat.
3. Jede wählende Person hat für die Wahl des Bürgermeisters eine Stimme.
4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten
die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jeden Bewerber zur Kennzeichnung.
5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet,
dem sie die Stimme geben will. Jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel,
der Stimmzettel ist sonst ungültig.
6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person
auszuweisen.
7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben.
8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlgebiet, für das der Wahlschein gilt,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
9. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren orangenen Stimmzettel.
b) Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen orangenen
Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
d) Sie legt den verschlossenen orangenen Stimmzettelumschlag und den
unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen hellblauen Wahlbriefumschlag.
e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an den auf dem Wahlbriefumschlag
angegebenen Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltage
bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des
zuständigen Wahlleiters abgegeben werden.
10. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
11. Nach den Vorschriften des § 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges
Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bereits der Versuch ist strafbar.
Bemerkung:
Die Briefwahlvorstände für die Stadt Blankenburg (Harz) treten am Wahltag, um 14:30 Uhr, in der Stadtverwaltung, Harzstraße 3 in Blankenburg (Harz) zusammen.
Stadt Blankenburg (Harz), den 15.02.2022