english version
Stadtverwaltung: 03944 943-0

Stadt Blankenburg (Harz)
Die Wahlleiterin

Bekanntmachung über die Zusammensetzung und die Sitzungstermine des Wahlausschusses für die allgemeinen Neuwahlen zu den kommunalen Vertretungen in der Stadt Blankenburg (Harz) am 9. Juni 2024

WahlleiterinFrau Laura Thiele
stellv. WahlleiterHerr Michael Denecke
  
BeisitzerinFrau Marie-Sophie Bothe
stellv. BeisitzerinFrau Jessica Reinelt
  
BeisitzerFrau Nadja Böhnstedt
stellv. BeisitzerinFrau Annett Wienbreier
  
BeisitzerinFrau Madlen Neumann
stellv. BeisitzerHerr Marcel Ulrich
  
BeisitzerHerr Mark Günther
stellv. BeisitzerinFrau Kerstin Gudat
  1. Die 1. Sitzung des Wahlausschusses findet am 3. April 2024 um 15.00 Uhr im Rathaus, Markt 8 in Blankenburg (Harz), statt.

    TOP
    1. Konstituierung des Wahlausschusses
    2. Beratung und Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
    3. Information und Beratung zu den anstehenden Aufgaben
    4. Informationen zum Stand der Wahlvorbereitung
     
  2. Die 2. Sitzung des Wahlausschusses findet am 12. Juni 2024 um 15.00 Uhr im Rathaus, Markt 8 in Blankenburg (Harz), statt.

    TOP
    Feststellung und Bekanntgabe der amtlichen Wahlergebnisse der Stadtratswahl und der Ortschaftsratswahlen

Die Sitzungen sind öffentlich und jedermann hat Zutritt.

Blankenburg (Harz), den 16.02.2024

Aufruf an die Parteien und Wählergruppen

Die Wahlleiterin der Stadt Blankenburg (Harz) fordert hiermit entsprechend § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO LSA), die in der Stadt vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, für die allgemeinen Neuwahlen zu den kommunalen Vertretungen, bis zum 2. Februar 2024 Wahlberechtigte des jeweiligen Wahlgebietes als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer des Wahlausschusses sowie Mitglieder für die Wahlvorstände der Stadt Blankenburg (Harz) vorzuschlagen. Die Wahlleiterin hat gemäß § 4 Abs. 1 KWO LSA entschieden, in der Stadt Blankenburg (Harz)

vier Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen für die Arbeit im Wahlausschuss zu berufen. Für die Arbeit in den Wahlvorständen der Stadt Blankenburg (Harz) sollen je Wahlvorstand bis zu zehn Mitglieder berufen werden.

Dabei ist auf die Festlegung des § 13 Abs. 1 bis 3, insbesondere auf § 13 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) zu achten, wonach Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben können. Gemäß § 9 Abs. 1 a KWG LSA können auch Beschäftigte der Stadt Blankenburg (Harz), die nicht im Wahlgebiet wohnen, in ein Wahlehrenamt berufen werden. Zu Beisitzern/-innen von Wahlausschüssen können gemäß § 10 Abs. 1 a KWG LSA auch unbefristet Beschäftigte der im Wahlgebiet ansässigen Behörden und Einrichtungen des Landes oder einer der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts bestimmt werden.

Am 9. Juni 2024 findet zeitgleich zu den Kommunalwahlen auch die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Ich weise darauf hin, dass die Wahlvorstände für die Kommunalwahlen auch gleichzeitig Wahlvorstände für die Europawahl sind.

Ihre Vorschläge richten Sie bitte schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Wahlbüro der Stadt Blankenburg (Harz), Harzstraße 3 in 38889 Blankenburg (Harz), an Herrn Denecke, Tel. 03944/943-328 oder Frau Bothe, Tel. 03944/943–320, E-Mail: wahlen@blankenburg.de

Blankenburg (Harz), den 16.01.2024

Die Wahlleiterin

Bekanntmachung der Wahlleiterin und ihres Stellvertreters für die allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen in der Stadt Blankenburg (Harz) am 9. Juni 2024

Die Stadt Blankenburg (Harz) macht gemäß § 9 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2023 (GVBl. LSA S. 590), i.V.m. § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338, 435), zuletzt mehrfach geändert, § 48 aufgehoben durch Verordnung vom 23. September 2023 (GVBl. LSA S. 501), die Namen und die Dienstanschriften der Wahlleiterin und ihres Stellvertreters für die allgemeinen Neuwahlen zu den kommunalen Vertretungen in der Stadt Blankenburg (Harz) am 9. Juni 2024 bekannt:

Wahlleiterin:
Frau Laura Thiele,
dienstansässig in der Harzstraße 3 in 38889 Blankenburg (Harz)

Stellv. Wahlleiter:
Herr Michael Denecke,
dienstansässig in der Harzstraße 3 in 38889 Blankenburg (Harz)


Blankenburg (Harz), den 16.01.2024

Amtliche Wahlbekanntmachung zur allgemeinen Neuwahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte am 9. Juni 2024 in der Stadt Blankenburg (Harz) und die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Bekanntmachung der Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte in Blankenburg (Harz)
Die Landesregierung hat am 13. Juni 2023 (Ministerialblatt LSA Nr. 22/2023 vom 26. Juni 2023, S. 198) den Tag der allgemeinen Neuwahl der Vertretungen und die Wahlzeit bestimmt. Gemäß §§ 6 Abs. 1 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) gebe ich hiermit bekannt, dass die allgemeine Neuwahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte in Blankenburg (Harz) am

Sonntag, den 9. Juni 2024, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr

stattfindet.

Wahlberechtigt zur Wahl des Stadtrates und des Ortschaftsrates sind alle Einwohner, die am Wahltag Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für die Stadtratswahl muss der Hauptwohnsitz zum Wahltag seit mindestens drei Monaten in Blankenburg (Harz) liegen und für die Ortschaftsratswahl seit mindestens drei Monaten im entsprechenden Ortsteil der Stadt Blankenburg (Harz). Des Weiteren darf man nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wählbar für den Stadtrat und den Ortschaftsrat sind alle Bürger, die am Wahltag Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und für die Wahl des Stadtrates/Ortschaftsrates wahlberechtigt sind.

Nicht wählbar ist, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen nicht wählbar, sofern sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Wahlbereiche
Das Wahlgebiet der Stadt Blankenburg (Harz) bildet einen Wahlbereich für die Neuwahl des Stadtrates. Jeder Ortsteil bildet einen Wahlbereich für die Neuwahl des entsprechenden Ortschaftsrates.

Zahl der Mitglieder des Stadtrates / der Ortschaftsräte
Gemäß § 37 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sind für den Stadtrat Blankenburg (Harz) 28 Mitglieder zu wählen.

Die Anzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber für die Stadtratswahl darf gemäß § 21 Abs. 4 KWG LSA für den Wahlbereich Blankenburg 33 Bewerber nicht überschreiten.

Auf der Grundlage des § 15 Abs. 2 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Blankenburg (Harz) vom 12. Dezember 2019, ist in den Ortsteilen Börnecke, Cattenstedt, Heimburg und Wienrode ein Ortschaftsrat mit je 7 Mitgliedern und in den Ortsteilen Stadt Derenburg, Hüttenrode und Timmenrode ein Ortschaftsrat mit je 9 Mitgliedern zu wählen.

Die Anzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber für die Ortschaftsratswahl Börnecke, Cattenstedt, Heimburg und Wienrode darf gemäß § 21 Abs. 4 KWG LSA 12 Bewerber nicht überschreiten. Für die Ortschaftsratswahl Stadt Derenburg, Hüttenrode und Timmenrode darf die Anzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber 14 Bewerber nicht überschreiten.

Aufforderung zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge
Nach § 29 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) fordere ich Sie hiermit zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte am 9. Juni 2024 auf. Ich bitte um eine frühzeitige Einreichung der Wahlvorschläge. Diese sind unter der folgenden Adresse:

Stadt Blankenburg (Harz)
Die Wahlleiterin
Harzstraße 3
38889 Blankenburg (Harz)

einzureichen oder können persönlich bei oben genannter Adresse im Wahlbüro (Haus III, Zi. 718) abgegeben werden. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet gemäß § 21 Abs. 2 S. 2 KWG LSA am Dienstag, den 2. April 2024 um 18.00 Uhr (68. Tag vor der Wahl).

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Die Einreichung soll nach dem Muster der Anlage 5 b der KWO LSA erfolgen.

Der Wahlvorschlag muss die in § 21 Abs. 6 KWG LSA bezeichneten Angaben enthalten:

- Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Anschrift (Hauptwohnung) eines jeden Bewerbers
- der Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird, und die Kurzbezeichnung der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet. Der Name der Partei muss mit dem Namen übereinstimmen, den sie im Land führt oder
- Kennwort der Wählergruppe, wenn der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht wird, und die Kurzbezeichnung der Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet. Aus dem Kennwort muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe mit regionalem Bezug zum Wahlgebiet handelt.
Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen des Bewerbers enthalten.

Neben dem Namen der Partei sind außer deren Kurzbezeichnung keine Zusätze zulässig. Gleiches gilt für das Kennwort einer Wählergruppe.

Der Wahlvorschlag einer Partei muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe ist von zwei Vertretungsberechtigten der Wählergruppe, der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers vom Einzelbewerber persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Die Reihenfolge der Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Die Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei sind Mitglied dieser Partei oder können parteilos sein. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Auf dem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson angegeben sein. Fehlt diese Angabe, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlages nach § 21 Abs. 9 S. 1 bis 3 KWG LSA als Vertrauensperson und der zweite Unterzeichner des Wahlvorschlages als ihr Stellvertreter. Die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson können durch schriftliche Erklärung an den Wahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden. Die Erklärung muss gemäß § 21 Abs. 9 S. 1 bis 3 KWG LSA unterzeichnet sein.

Gemäß § 30 Abs. 5 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag beizufügen: 
a) die Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlvorschlag der jeweiligen Wahl seine Zustimmung zur Bestimmung als Bewerber gegeben hat (Anlage 8 a zur KWO LSA). Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
b) für jeden Bewerber eine Bescheinigung über die Wählbarkeit (Anlage 9 a KWO LSA), 
c) eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9 c zur KWO LSA), 
d) eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA (Anlage 10 zur KWO LSA),
e) für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft,
f) für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist,
g) ggf. eine Erklärung des zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist,
h) die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner (§ 30 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 KWO LSA), sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind (Anlage 6 oder 7 zur KWO LSA). 
Die Unterlagen nach den Buchstaben e und f entfallen bei Wahlvorschlägen von Wähler-gruppen, die Unterlagen nach den Buchstaben d bis f entfallen bei Einzelwahlvorschlägen.

Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird im Übrigen auf § 21 ff. KWG LSA und § 30 ff. KWO LSA verwiesen. Alle Anlagen oder Erklärungen müssen als Originale vorliegen.
Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke sind im Wahlbüro der Stadt Blankenburg (Harz) erhältlich.

Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag für die Wahl zu den Vertretungen muss gemäß § 21 Abs. 9 S. 4 KWG LSA von mindestens ein von Hundert der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch nicht von mehr als 100 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Dabei bleiben Zahlenbruchteile außer Betracht. Hierfür sind amtliche Formblätter zu verwenden, die auf Anforderung von der Wahlleiterin kostenfrei geliefert werden. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung nach § 15 KWG LSA und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so sind seine Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig.

Für einen Wahlvorschlag zum Stadtrat Blankenburg (Harz) werden 100 Unterstützungsunterschriften, für einen Wahlvorschlag zum Ortschaftsrat Börnecke werden 4 Unterstützungsunterschriften, für einen Wahlvorschlag zum Ortschaftsrat Cattenstedt werden 5 Unterstützungsunterschriften, für einen Wahlvorschlag zum Ortschaftsrat Stadt Derenburg werden 20 Unterstützungsunterschriften, für einen Wahlvorschlag zum Ortschaftsrat Heimburg werden 7 Unterstützungsunterschriften, für einen Wahlvorschlag zum Ortschaftsrat Hüttenrode werden 8 Unterstützungsunterschriften, für einen Wahlvorschlag zum Ortschaftsrat Timmenrode werden 8 Unterstützungsunterschriften und für einen Wahlvorschlag zum Ortschaftsrat Wienrode werden 6 Unterstützungsunterschriften benötigt.

Von der Pflicht zur Beibringung der Unterstützungsunterschriften Wahlberechtigter sind durch Erfüllung der Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 S. 1 Nrn. 1 b und c KWG LSA nachfolgende Parteien für die Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte befreit (siehe Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 8. November 2023, Ministerialblatt LSA Nr. 40/2023 S. 425 vom 13. November 2023):

Christlich Demokratische Union Deutschlands(CDU)
Alternative für Deutschland(AfD)
DIE LINKE(DIE LINKE)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands(SPD)
Freie Demokratische Partei(FDP)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN(GRÜNE)

Zusätzlich erfüllen folgende Wählergruppen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 KWG LSA für die Wahl des Stadtrates Blankenburg (Harz) und sind somit ebenfalls von der Beibringung der Unterschriften Wahlberechtiger befreit, da sie am Tage der Bestimmung des Wahltages (13. Juni 2023) aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages im Stadtrat Blankenburg (Harz) durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind:

Pro Blankenburg 
Union Blankenburg(UB)
Freiwillige Feuerwehr Derenburg (FFW Derenburg)
Wählergemeinschaft Timmenrode(WGT)
Bürgeraktiv Wienrode(BAW)
Wählergemeinschaft Cattenstedt(WGC)

Weiterhin erfüllen folgende Wählergruppen und Einzelbewerber die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 10 KWG LSA für die Wahlen zu den Ortschaftsräten, da diese am Tage der Bestimmung des Wahltages (13. Juni 2023) aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages im Ortschaftsrat durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind:

Ortschaftsrat Börnecke:

Pro Börnecke
Einzelbewerber Kühne

Ortschaftsrat Cattenstedt:

Einzelbewerber Arend
Einzelbewerber Greif
Einzelbewerber Görtz
Einzelbewerber Banse
Einzelbewerberin Jasper

Ortschaftsrat Stadt Derenburg:

Bündnis für Derenburg
Einzelbewerber Eitz

Ortschaftsrat Heimburg:

Interessengemeinschaft Pro Heimburg(IGPH)

Ortschaftsrat Timmenrode:

Wählergemeinschaft Timmenrode(WGT)

Ortschaftsrat Wienrode:

Freie Wählergemeinschaft Wienrode(FWW)

Wahlanzeige
Die Parteien, die sich gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA weder an der letzten Wahl zum Landtag noch an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag in Sachsen-Anhalt mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt haben, können als solche nur dann  Wahlvorschläge einreichen, wenn sie bis spätestens am 97. Tag vor der Wahl, Montag, den 4. März 2024, 18.00 Uhr, ihre Beteiligung an der Wahl der Landeswahlleiterin (Halberstädter Straße 2 / Am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg) angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

Wahlrecht für EU-Staatsangehörige
Gemäß § 29 Abs. 2 a KWO LSA weise ich darauf hin, dass Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner weise ich darauf hin, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen Formblätter sind kostenfrei zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung im Wahlbüro der Stadt Blankenburg (Harz), Harzstraße 3 in 38889 Blankenburg (Harz) - Haus III, Zi. 718 - erhältlich.

Blankenburg (Harz), den 16.01.2024


Die Wahlleiterin