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Stadtverwaltung: 03944 943-0

Schiedsstelle der Stadt Blankenburg (Harz)

Was ist eine Schiedsstelle?

Die Schiedsstelle ist eine vorgerichtliche Instanz, mit dem Auftrag, zu schlichten und nicht zu richten. Sie leistet einen wertvollen Beitrag zur Entlastung der Justiz, arbeitet ehrenamtlich und ist unparteilich.

Sie wird auf Antrag tätig bei:

  • Freiwilliger Streitschlichtung (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe von Gegenständen, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, nachbarrechtliche Belange, Ansprüche aus Rechtsgeschäften, usw.)
  • Obligatorischer Streitschlichtung (zwingende Voraussetzung vor einer gerichtlichen Klage, nachbarschaftliche Grundstückstreitigkeiten, usw.)
  • Sühneverfahren in Strafsachen vor Erhebung der Privatklage (Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, usw.)

Die Stadt Blankenburg (Harz) hat auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG) des Landes Sachsen/Anhalt eine Schiedsstelle eingerichtet.
Die Aufgabe dieser Schiedsstelle besteht darin, Streitigkeiten zwischen den Einwohnern der Stadt und der zugehörigen Ortsteile zu schlichten.
Eine wichtige Voraussetzung zur Zuständigkeit ist, dass der Antragsgegner im Schlichtungsbezirk der Stadt Blankenburg (Harz) meldetechnisch registriert ist.

Kontakt

Derzeitig ist die Schiedsstelle mit 3 Schiedspersonen besetzt:

  • Vorsitzende ist Edith Mudrow 
  • Weitere Schiedspersonen sind Frank Stolze und Katrin Paulix.

Sie erreichen die Schiedsstelle unter der Rufnummer 03944 943-501.