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Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Die neue Grundsteuer tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Umsetzung befindet sich in der finalen Phase. Alle Eigentümer wurden aufgefordert, sich diesbezüglich gegenüber dem Finanzamt zu erklären.

Auf dieser Grundlage wurde seitens des Finanzamtes eine Neubewertung vorgenommen. Die Daten aus diesem sogenannten Grundsteuermessbescheid wurden sowohl den Eigentümern als auch der zuständigen Kommune, der Stadt Blankenburg (Harz), übermittelt.

Umsetzung der Grundsteuerreform in der Stadt Blankenburg (Harz): 

Bis 31.12.2024 gelten die Grundsteuerbescheide, die auf der Basis der bisherigen Einheitswerte, Ersatzbemessungsgrundlagen und Ersatzwirtschaftswerte erlassen wurden. Diese werden kraft des Gesetzes aufgehoben, so dass die Stadt Blankenburg (Harz) alle bisherigen Veranlagungen einstellt.

Auf die Zusendung eines schriftlichen Aufhebungsbescheides per 31.12.2024 wird daher verzichtet.

Ab 1. Januar 2025 werden Gebäude (z. B. Garagen oder Bungalows) auf fremdem Grund und Boden nicht mehr als separate wirtschaftliche Einheit versteuert. Das bedeutet, der Eigentümer des Grund und Bodens ist für die aufstehenden Gebäude steuerpflichtig.
Bitte löschen Sie daher bei Ihrer Bank die bestehenden Daueraufträge für die Grundsteuer.

Für die neue Grundsteuer ab 01.01.2025, die auf Grundlage der Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge des zuständigen Finanzamtes festgestellt wird, werden neue Jahresbescheide erstellt.

Verbunden mit der bundesweiten Grundsteuerreform und der Maßgabe, dass die finanzielle Gesamtauswirkung aufkommensneutral sein soll, ist eine Änderung der Hebesatzsatzung erforderlich, die voraussichtlich im März 2025 durch den Stadtrat der Stadt Blankenburg (Harz) zu beschließen ist. Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 kann erst nach diesem Beschluss berechnet werden.

WICHTIG! Solange Ihnen noch kein neuer Grundsteuerbescheid für 2025 vorliegt, zahlen Sie bitte keine Grundsteuerabschläge.

Der Versand der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 mit den neuen Zahlbeträgen und Fälligkeiten erfolgt nach dieser Beschlussfassung.

Für Grundstücke, für die eine Straßenreinigungsgebühr zu berechnen ist, werden die Abgabenbescheide im Januar 2025 getrennt von der Grundsteuer verschickt.

Ob Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat weiterhin gültig ist, entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid. Ggf. erteilen Sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Ein Formular finden Sie hier.

Team Steuern

Harzstraße 3
38889 Blankenburg (Harz)

steuer@blankenburg.de

Telefon 03944 943-280/281/282

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