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In folgende Programme der Städtebauförderung wurde die Stadt Blankenburg (Harz) aufgenommen:
Bei dem Förderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ geht es um städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt. In Blankenburg (Harz) steht die historische Altstadt im Mittelpunkt.
Ziele der städtebaulichen Erhaltungsmaßnahme für das Sanierungsgebiet Altstadtkern mit Schloss Blankenburg (Harz):
Download Rahmenplan Sanierungsgebiet Altstadtkern mit Schloss
Es geht darum, lebenswerte Quartiere zu gestalten durch nachhaltige Erneuerung zur Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.
Zu den Gebieten bzw. Quartieren „Oesig- Neubau“ und „Regenstein“ hat die Stadt Blankenburg (Harz) im November 2021 fristgemäß einen Antrag auf Aufnahme dieser Quartiere in das Förderprogramm gestellt. Dazu sind im Vorfeld die nachstehenden Unterlagen der vorbereitenden Untersuchungen und der integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepte erarbeitet worden.
Bis zum Jahr 2020 konnte die Stadt Blankenburg (Harz) aus folgenden Förderprogrammen der Städtebauförderung Zuschüsse beim Bund und dem Land Sachsen-Anhalt beantragen:
Im Jahr 2020 wurde die Städtebauförderung neu strukturiert. Die bisherigen insgesamt sechs Förderprogramme wurden auf drei Programme unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte zusammengefasst.