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Stadtverwaltung: 03944 943-0

Ergänzungswahl Ortschaftsrat Wienrode 2023

15.11.2023

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Wienrode am 12. November 2023

Der Wahlausschuss für die Kommunalwahlen in der Stadt Blankenburg (Harz) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. November 2023 das endgültige Wahlergebnis für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Wienrode ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten: 653  Zahl der Wählerinnen und Wähler: 406
Zahl der gültigen Stimmzettel: 397 Zahl der ungültigen Stimmzettel:9

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Wahlvorschlagsträgern insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

Lfd. Nr.

Name der Partei, Wählergruppe, Familienname und Rufname der Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers

Kurzbezeichnung

Stimmen

Sitze

1

Christlich Demokratische Partei Deutschlands

CDU

986

2

2

Schönes Wienrode

SW

204

1

Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Lfd. Nr.

Familienname und Vorname

Name der Partei, Wählergruppe

1

Stana, Ronald

CDU

2

Wenske, Mario

CDU

3

Schulz, Anja Maria

SW

Nächst festgestellte Bewerberinnen/Bewerber:

Lfd. Nr.

Familienname und Rufname

Name der Partei, Wählergruppe

1

Müller, Marcel

CDU

2

Pfohl, Torsten

CDU

3

Degel, Johannes Peter

SW

4

Siemandel, Anke

SW

5

Falk, Gunnar

SW

Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes bei der für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiterin binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift einlegen.

Blankenburg (Harz), den 15.11.2023
Die Wahlleiterin

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Vorläufiges Wahlergebnis der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Wienrode am 12. November 2023

A 1Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis
ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein)
599
A 2Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis
mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein)
54
A 1 + A 2im Wählerverzeichnis insgesamt
eingetragene Wahlberechtigte
653
BZahl der Wähler/innen insgesamt406
B 1darunter Wähler/innen mit Wahlschein51
C 1Ungültige Stimmzettel9
C 2Gültige Stimmzettel397
DGültige Stimmen1190

Von den gültigen Stimmen (D) entfallen auf:
 
Wahlvorschlag 01 - „Christlich Demokratischen Union Deutschlands“ (CDU) 
Namen der Bewerber/innen laut StimmzettelStimmenzahl
Wenske, Mario301
Müller, Marcel190
Stana, Ronald319
Pfohl, Torsten176
D 01 zusammen:986
Wahlvorschlag 32 – „Schönes Wienrode“ (SW)
Namen der Bewerber/innen laut StimmzettelStimmenzahl
Siemandel, Anke28
Degel, Johannes Peter61
Schulz, Anja Maria101
Falk, Gunnar14
D 32 zusammen:204
Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach Wahlvorschlägen
Wahlvorschlag (Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/innen)Stimmenzahl
D 01 – CDU986
D 32 – SW204

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um das vorläufige Wahlergebnis handelt. Das Amtliche Wahlergebnis wird durch den Wahlausschuss festgestellt.

Alle Angaben ohne Gewähr!

13.10.2023

Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Wienrode in der Stadt Blankenburg (Harz)
am 12. November 2023

 

  1. Das Wählerverzeichnis zur oben genannten Wahl für die Wahlbezirke der Stadt Blankenburg (Harz) kann in der Zeit vom 23.10.2023 bis 27.10.2023 während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros

    Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag von 09:00 bis 12:00 und 15:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag von 09:00 bis 12:00 und 15:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr


    in der Stadt Blankenburg (Harz), Harzstraße 3 im Bürgerbüro eingesehen werden. Das Bürgerbüro ist barrierefrei über den Hintereingang des Hauses I erreichbar. Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet am 27.10.2023.

    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat diese Person Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von wahlberechtigten Personen, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
     
  2. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind innerhalb der möglichen Frist zur Einsichtnahme, spätestens am 27.10.2023 bis 12.00 Uhr, bei der Stadt Blankenburg (Harz), Harzstraße 3 im Bürgerbüro schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der/die Antragsteller/-in die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
     
  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 22.10.2023 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung stellen, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
     
  4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

    4.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

    4.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
    a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (§ 15 Abs. 1 KWO LSA) oder für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 KWO LSA) versäumt hat;
    b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 KWO LSA) entstanden ist.

    Wahlscheine können bis zum 10.11.2023, 18.00 Uhr, schriftlich, elektronisch (briefwahl@blankenburg.de), mündlich (nicht telefonisch) oder mit Online-Wahlscheinantrag (www.blankenburg.de) bei der Stadt Blankenburg (Harz), Harzstraße 3 im Bürgerbüro unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Vornamen, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Wohnanschrift beantragt werden. Eine wahlberechtigte Person mit Behinderung oder körperlicher Beeinträchtigung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter 4.2 a) und b) angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheins glaubhaft machen.

    Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist.

    Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies ist bei Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

    Verlorengegangene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine oder Stimmzettel werden nicht ersetzt.
     
  5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des zuständigen Wahlbereichs oder durch Briefwahl teilnehmen.

    Bei der Briefwahl hat die Wählerin/der Wähler im verschlossenen Wahlbriefumschlag ihren/seinen Wahlschein den/die Stimmzettel in dem Wahlumschlag so rechtzeitig an den auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlleiter zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Anschrift des Wahlleiters abgegeben werden.

    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich durch die Deutsche Post unentgeltlich befördert.

    Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Merkblatt für die Briefwahl angegeben.

Blankenburg (Harz), den 13.10.2023

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06.09.2023

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Wienrode im Ortsteil Wienrode der Stadt Blankenburg (Harz) am 12. November 2023

 

Für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Wienrode hat der Wahlausschuss gemäß § 28 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in seiner Sitzung vom 05.09.2023 die nachfolgenden Wahlvorschläge zugelassen. Die Wahlleiterin macht die zugelassenen Wahlvorschläge gemäß § 28 Abs. 7 S. 1 KWG LSA öffentlich bekannt:

 

Lfd.

Nr.

Name des Wahlvorschlages

Familienname,

Vorname

Geburtsjahr

Beruf/Stand

Wohnort

 01

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Wenske, Mario

Müller, Marcel

Stana, Ronald

Pfohl, Torsten

1983

1980

1961

1976

Geschäftsführer

Lagerist

Elektroinstallateur

Kundendiensttechniker

Ortsteil Wienrode

Ortsteil Wienrode

Ortsteil Wienrode

Ortsteil Wienrode

02

Schönes Wienrode (SW)

Siemandel, Anke

Degel, Johannes Peter

Schulz, Anja Maria

Falk, Gunnar

1968

1983

1966

1980

selbständig

selbständig

selbständig

Elektromonteur

Ortsteil Wienrode

Ortsteil Wienrode

Ortsteil Wienrode

Ortsteil Wienrode

 

Stadt Blankenburg (Harz), den 06.09.2023

Die Wahlleiterin

31.08.2023

Stadt Blankenburg (Harz)
Die Wahlleiterin

Bekanntmachung über die aktuelle Besetzung, die personelle Veränderung und die Sitzungstermine des Wahlausschusses für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Wienrode am 12.11.2023

WahlleiterinFrau Laura Thiele
Stellv. WahlleiterinFrau Dagmar Fuckert
BeisitzerHerr Christian Klamroth
Stellv. BeisitzerHerr Marco Matthes
BeisitzerHerr Rainer Zühlke
Stellv. BeisitzerFrau Nadja Böhnstedt
BeisitzerinFrau Christa Grimme
Stellv. BeisitzerinFrau Elke Pauli

Frau Nadja Böhnstedt ersetzt den stellvertretenden Beisitzer Herrn Steffen Obst.

1. Die 1. Sitzung des Wahlausschusses findet am 05.09.2023 um 18.00 Uhr im Rathaus, Markt 8 in Blankenburg (Harz), statt.

TOP

  1. Konstituierung des Wahlausschusses
  2. Beratung und Entscheidung über die Zulassung der Bewerber/-innen
  3. Information und Beratung zu den anstehenden Aufgaben
  4. Informationen zum Stand der Wahlvorbereitung

2. Die 2. Sitzung des Wahlausschusses findet am 14.11.2023 um 18.00 Uhr im Rathaus, Markt 8 in Blankenburg (Harz), statt.

TOP

  1. Feststellung und Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses   

Die Sitzungen sind öffentlich und jedermann hat Zutritt.

Stadt Blankenburg (Harz), den 31.08.2023

 

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14.07.2023

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen im Ortsteil Wienrode der Stadt Blankenburg (Harz)

Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Harz hat mit Verfügung vom 10.07.2023 festgelegt, dass am 12. November 2023 eine Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat Wienrode der Stadt Blankenburg (Harz) durchzuführen ist.

Zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufes fordert die Wahlleiterin der Stadt Blankenburg (Harz) gemäß § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA 1994, 338, 435), zuletzt mehrfach geändert durch Verordnung vom 21. September 2018 (GVBl. LSA S. 314), die im Ortsteil Wienrode der Stadt Blankenburg (Harz) vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 25. August 2023 Wahlberechtigte zu benennen, die als Mitglieder im Wahlvorstand mitwirken wollen.

Die Festlegungen des § 13 Abs. 1 bis 3 sowie § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA 2004, 92), zuletzt mehrfach geändert, § 26 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209), sind dabei zu beachten.

Die Vorschläge können unter Angabe des Namens, des Vornamens, des Geburtsdatums, der Anschrift und der telefonischen Erreichbarkeit des Interessierten an das Wahlbüro der Stadt Blankenburg (Harz) gerichtet werden.

Anschrift:
Stadt Blankenburg (Harz)
Wahlbüro
Harzstraße 3, 38889 Blankenburg (Harz)
E-Mail:
wahlen@blankenburg.de
Telefon:
Frau Bothe: 03944 943-320
Herr Denecke: 03944 943-328


Stadt Blankenburg (Harz), den 14.07.2023
Die Wahlleiterin

 

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14.07.2023

Wahlbekanntmachung zur Ergänzungswahl des Ortschaftsrats Wienrode im Ortsteil Wienrode der Stadt Blankenburg (Harz)

Entsprechend dem § 6 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA 2004 S. 92), zuletzt mehrfach geändert, § 26 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209), macht die Wahlleiterin der Stadt Blankenburg (Harz) bekannt, dass eine Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Wienrode der Stadt Blankenburg (Harz)

am 12. November 2023 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr

stattfindet.

Das Wahlgebiet des Ortsteils Wienrode bildet einen Wahlbereich für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates. Nach § 49 Abs. 2 KWG LSA werden so viele Vertreter gewählt, wie zur Erreichung der in der Hauptsatzung der Stadt Blankenburg (Harz) festgelegten gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Vertretung erforderlich sind. Somit sind 

drei Vertreter für den Ortschaftsrat Wienrode

zu wählen.

Die Anzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber darf gemäß § 21 Abs. 4 KWG LSA bei Parteien und Wählergruppen 8 Bewerber nicht überschreiten. Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.

Der Wahlvorschlag muss folgende in § 21 KWG LSA bezeichneten Angaben enthalten:

1. Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Anschrift (Hauptwohnung) eines jeden Bewerbers.

2. Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird, und die Kurzbezeichnung der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet. Der Name der Partei muss mit dem Namen übereinstimmen, den sie im Land führt;

3. Kennwort der Wählergruppe, wenn der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht wird, und die Kurzbezeichnung der Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet. Aus dem Kennwort muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe mit regionalem Bezug zum Wahlgebiet handelt; das Kennwort einer Wählergruppe muss in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen; das Kennwort einer Wählergruppe darf nicht den Namen von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder deren Kurzbezeichnung enthalten.

Die Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei müssen Mitglied dieser Partei oder parteilos sein.

Mit dem Wahlvorschlag ist eine Erklärung jedes Bewerbers einzureichen, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat. Die ordnungsgemäße Abgabe der Zustimmungserklärung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für die Abgabe eines gültigen Wahlvorschlages.

Der Wahlvorschlag einer Partei muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat die Partei keinen Vorstand auf der Ebene des Wahlgebietes, so ist der Wahlvorschlag von mindestens zwei Mitgliedern der nach der Satzung dieser Partei nächsthöheren Parteiorganisation, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.

Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe ist von zwei Vertretungsberechtigten der Wählergruppe, der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers vom Einzelbewerber persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Außerdem muss der Wahlvorschlag für die Wahl zu den Vertretungen von mindestens 1 v. H. der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlbereiches, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Dabei bleiben Zahlenbruchteile außer Betracht. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung nach § 15 KWG LSA und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so sind seine Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig.

Für einen Wahlvorschlag zur Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Wienrode werden

6 Unterstützungsunterschriften

benötigt.

Die nachfolgend aufgeführten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber sind gemäß § 21 Abs. 10 KWG LSA von der Beibringung der Unterstützungsunterschriften befreit:

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
2. Alternative für Deutschland (AfD)
3. DIE LINKE. (DIE LINKE)
4. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
6. Freie Demokratische Partei (FDP)

7. Freie Wählergemeinschaft Wienrode (FWW)

Auf dem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson angegeben sein. Fehlt diese Angabe, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlages nach § 21 Abs. 9 Satz 1 bis 3 KWG LSA als Vertrauensperson und der zweite Unterzeichner des Wahlvorschlages als ihr Stellvertreter. Die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson können durch schriftliche Erklärung an den Wahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden. Die Erklärung muss gemäß § 21 Absatz 9 Satz 1 bis 3 KWG LSA unterzeichnet sein.

Wer durch eine Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209), begründen würde, ist verpflichtet, dem Wahlvorschlag eine Erklärung darüber beizufügen, ob er im Fall des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will.

Parteien und Wählergruppen haben ferner zu bestätigen, dass die Bewerber nach § 24 Abs. 1 bis 3 KWG LSA aufgestellt worden sind. 

Unterstützungsunterschriften Wahlberechtigter entsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA sind auf amtlichen Formblättern zu erbringen. Diese sowie alle anderen notwendigen Vordrucke werden auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei der Anforderung sind der Name der einreichenden Partei und deren Kurzbezeichnung, bei Wählergruppen das Kennwort und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese oder der Name des einreichenden Einzelbewerbers anzugeben.


Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:

•    Zustimmungserklärung des Bewerbers nach amtlichem Muster,
•    Bescheinigung der Wählbarkeit nach amtlichem Muster,
•    erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften auf amtlichen Formblättern,
•    Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach amtlichem Muster,
•    bei Wahlvorschlägen von Parteien, Bescheinigungen über die Parteizugehörigkeit bzw. eine Erklärung, dass der Bewerber keiner Partei angehört,
•    ggf. eine Erklärung des zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist.

Gemäß § 22 KWG LSA können Parteien, die sich weder an der letzten Wahl zum Landtag noch an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag in Sachsen-Anhalt mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt haben, als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 07. August 2023, 18 Uhr, dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Landesvorstand, so tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Landesvorstandes, soweit nicht die Satzung hierfür Regelungen enthält. Bei mehreren gleichrangigen Parteiorganisationen genügt die Unterschrift eines Vorstandes, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist eine schriftliche, Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände beibringt. Der Anzeige sind die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand oder in den Fällen des Satzes 3 über den handelnden Vorstand beizufügen. Der Anzeige sollen Nachweise über die Parteieigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes beigefügt werden.

Der Landeswahlausschuss stellt spätestens am 25. August 2023 fest, welche Vereinigungen, die nach § 22 Abs. 1 KWG LSA ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind.

Die Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Wienrode sind möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 04. September 2023 um 18.00 Uhr, bei der Wahlleiterin der

Stadt Blankenburg (Harz)
Harzstraße 3
38889 Blankenburg

vollständig einzureichen.

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 29 Abs. 2a Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338, 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. September 2018 (GVBl. LSA S. 314), Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sie nicht wählbar sind, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.


Stadt Blankenburg (Harz), den 14.07.2023
Die Wahlleiterin
 

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14.07.2023

Bekanntmachung der Wahlleiterin und ihrer Stellvertreterin für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Wienrode der Stadt Blankenburg (Harz) am 12.11.2023

Die Stadt Blankenburg (Harz) macht gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314), i.v.m. § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt mehrfach geändert, § 26 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209), den Namen und die Dienstanschrift der Wahlleiterin und ihrer Stellvertreterin für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Wienrode der Stadt Blankenburg (Harz) am 12.11.2023 bekannt:

Wahlleiterin:
Frau Laura Thiele,
dienstansässig in der Harzstr. 3; 38889 Blankenburg (Harz)

Stellv. Wahlleiterin:
Frau Dagmar Fuckert,
dienstansässig in der Harzstr. 3; 38889 Blankenburg (Harz)

Stadt Blankenburg (Harz), den 14.07.2023

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Ihre Ansprechpartner

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