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Gemäß § 42 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA 2004, S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 3 und 4 des Gesetzes vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 98) i. V. m. § 69 Abs. 6 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA 1994, S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. September 2018 (GVBl. LSA S. 314), gibt der Wahlleiter das am 01.03.2022 durch den Wahlausschuss der Stadt Blankenburg (Harz) gemäß § 37 KWG LSA festgestellte Ergebnis zur Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Blankenburg (Harz) am 27.02.2022 bekannt:
Zahl der Wahlberechtigten | 17.088 |
Zahl der Wählerinnen und Wähler | 6.073 |
Ungültige Stimmzettel | 60 |
Gültige Stimmzettel | 6.013 |
Gültige Stimmen | 6.013 |
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerber:
Bewerber | Stimmenzahl |
Brandt, Christian | 990 |
Breithaupt, Heiko | 5.023 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber, Herr Heiko Breithaupt, mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat.
Aufgrund dieses Ergebnisses ist Herr Heiko Breithaupt zum Bürgermeister der Stadt Blankenburg (Harz) gewählt.
Blankenburg (Harz), den 02.03.2022
Stadt Blankenburg (Harz) – Der Wahlleiter
1. Kita Am Regenstein
2. Grundschule Am Regenstein
3. Vereinshaus Zur Alten Schule
4. Kita Westend
5. Kita Am Bergeshang
6. Sekundarschule August-Bebel
7. Kita Am Thie
8. Rathaus
9. Gemeinderaum Börnecke
10. Stadtwerke Blankenburg
11. Schulungsraum FFW Cattenstedt
12. Altes Amtshaus Heimburg
13. Gemeindehaus Hüttenrode
14. Dorfgemeinschaftshaus Timmenrode
15. Dorfgemeinschaftshaus Wienrode
16. Derenburg Schwanecksche Villa (Trauzimmer)
17. Derenburg Schwanecksche Villa (Sitzungsraum)
Briefwahl I
Briefwahl II
Gesamt
1. Am 27. Februar 2022 findet in der Stadt Blankenburg (Harz) die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
2. Die Stadt Blankenburg (Harz) ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 17.01.2022 bis 05.02.2022 übersandt worden sind, ist der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die
wahlberechtigte Person zu wählen hat.
3. Jede wählende Person hat für die Wahl des Bürgermeisters eine Stimme.
4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten
die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jeden Bewerber zur Kennzeichnung.
5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet,
dem sie die Stimme geben will. Jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel,
der Stimmzettel ist sonst ungültig.
6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person
auszuweisen.
7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben.
8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlgebiet, für das der Wahlschein gilt,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
9. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren orangenen Stimmzettel.
b) Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen orangenen
Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
d) Sie legt den verschlossenen orangenen Stimmzettelumschlag und den
unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen hellblauen Wahlbriefumschlag.
e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an den auf dem Wahlbriefumschlag
angegebenen Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltage
bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des
zuständigen Wahlleiters abgegeben werden.
10. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
11. Nach den Vorschriften des § 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges
Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bereits der Versuch ist strafbar.
Bemerkung:
Die Briefwahlvorstände für die Stadt Blankenburg (Harz) treten am Wahltag, um 14:30 Uhr, in der Stadtverwaltung, Harzstraße 3 in Blankenburg (Harz) zusammen.
Stadt Blankenburg (Harz), den 15.02.2022
Für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister am 27. Februar 2022 in der Stadt Blankenburg (Harz) hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 01.02.2022 folgende Bewerber für das Amt der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters gemäß § 30 Abs. 5 und 6 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA 2004, S.92), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 3 und 4 des Gesetzes vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 98), i.V.m. § 39 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. September 2018 (GVBl. LSA S. 314), zugelassen:
lfd. Nr. | Name | Vorname | Geb.-Jahr | Beruf/Stand | PLZ/Wohnort |
1 | Brandt | Christian | 1977 | Arbeitnehmer bei BMVg | 38889 Blankenburg (Harz) |
2 | Breithaupt | Heiko | 1979 | Bankkaufmann | 38889 Blankenburg (Harz) |
Blankenburg (Harz), den 02.02.2022
Der Wahlleiter
WahlleiterHerr Andreas Flügel
Stellv. WahlleiterinFrau Dagmar Fuckert
BeisitzerHerr Christian Klamroth
Stellv. BeisitzerHerr Marco Matthes
BeisitzerHerr Rainer Zühlke
Stellv. BeisitzerHerr Steffen Obst
BeisitzerinFrau Christa Grimme
Stellv. BeisitzerinFrau Elke Pauli
Herr Christian Klamroth ersetzt den Beisitzer Herrn Uwe Wollner, der Beisitzer Herrn Karl-August Mossier wird durch Herrn Herr Rainer Zühlke ersetzt und Herr Steffen Obst ersetzt die stellv. Beisitzerin des Wahlausschusses, Frau Maria Pflaumbaum.
1. Die 1. Sitzung des Wahlausschusses findet am 01.02.2022 um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Markt 8 in Blankenburg (Harz), statt.
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2. Die 2. Sitzung des Wahlausschusses findet am 01.03.2022 um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Markt 8 in Blankenburg (Harz), statt.
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Die Sitzungen sind öffentlich und jedermann hat Zutritt.
Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA 1994, 338, 435), zuletzt mehrfach geändert durch Verordnung vom 21. September 2018 (GVBl. LSA S. 314), in Verbindung mit § 8a des Kommunalwahlgesetztes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 3 und 4 des Gesetzes vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 98), macht die Stadt Blankenburg (Harz) die Namen und Dienstanschriften des Wahlleiters und seiner Stellvertreterin für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Blankenburg (Harz) bekannt.
Wahlleiter:
Herr Andreas Flügel, dienstansässig in der Harzstraße 3 in 38889 Blankenburg (Harz)
Stellv. Wahlleiterin:
Frau Dagmar Fuckert, dienstansässig in der Harzstraße 3 in 38889 Blankenburg (Harz)
Stadt Blankenburg (Harz), den 15.11.2021
Michael Denecke
Telefon 03944 943-328
michael.denecke@blankenburg.de