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Stadtverwaltung: 03944 943-0

Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Harz der Stadt Blankenburg (Harz)

Landratswahl im Landkreis Harz - So hat Blankenburg gewählt

Am Sonntag, den 5. Juli 2020, wurde Thomas Balcerowski mit 55,4 Prozent der abgegebenen Stimmen zum neuen Landrat des Landkreises Harz gewählt. Der 48-Jährige tritt damit im November die Nachfolge von Martin Skiebe an, der aus persönlichen Gründen nicht wieder zur Wahl angetreten war.

Wie in vielen weiteren Harzer Kommunen, erreichte der designierte Landrat auch in Blankenburg auf Anhieb die absolute Mehrheit. 64,4 Prozent aller Stimmen aus der Blütenstadt fielen auf Thomas Balcerowski, sein Mitbewerber Maik Berger konnte 22,14 Prozent verbuchen. Annette Ivkin erreichte 9,11 Prozent und Dieter Kühn erzielte 4,35 Prozent der Stimmen aus Blankenburg.

Insgesamt waren in Blankenburg und seinen Ortsteilen 17.473 Wählerinnen und Wähler zum Gang an die Wahlurnen aufgerufen. Mit 4.424 Stimmen lag die Wahlbeteiligung bei 25,3 Prozent.

144 Helferinnen und Helfer sind in den 17 allgemeinen Wahllokalen und einem Briefwahllokal der Blütenstadt im Einsatz gewesen. Wahlleiter Heiko Breithaupt bedankt sich an dieser Stelle für deren tatkräftige Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl. „Mein Dank geht an alle Helferinnen und Helfer“, so das Stadtoberhaupt. „Sie haben dazu beigetragen, dass die Wahl ordnungsgemäß und einwandfrei durchgeführt werden konnte.

Die Grafik zeigt die Verteilung der abgegebenen Stimmen in Blankenburg und den Ortsteilen, auf die angetretenen Kandidatinnen und Kandidaten.

Wahlbekanntmachung

  1. Am 05.07.2020
    findet in der Stadt Blankenburg (Harz)
    die Wahl der/des Landrätin/Landrates des Landkreises Harz
    statt.

    Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 19.07.2020 statt.

    Die Wahl sowie die eventuell erforderliche Stichwahl dauern von 8 bis 18 Uhr.

  2. Die Stadt Blankenburg (Harz) ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 25.05.2020 bis 14.06.2020 übersandt worden sind, ist der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

  3. Jede wählende Person hat für die Wahl der/des Landrätin/Landrates eine Stimme.

  4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten die zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung.

  5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme geben will; jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig.

  6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.

  7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben.

  8. Wahlberechtigte, die für die Wahl der/des Landrätin/Landrates eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und nach § 20 KWG LSA erst für die Stichwahl wahlberechtigt werden, erhalten auf Antrag einen Wahlschein.

  9. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahlgebiet, für das der Wahlschein gilt,
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder
    b) durch Briefwahl
    teilnehmen.

  10. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
    a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel.
    b) Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen grauen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
    c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
    d) Sie legt den verschlossenen amtlichen grauen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen blauen Wahlbriefumschlag.
    e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
    f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an den auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlleiter so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltage bis zum Ende der Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des zuständigen Wahlleiters abgegeben werden.

  11. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  12. Nach den Vorschriften des § 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Bereits der Versuch ist strafbar.

Bemerkung: Der Briefwahlvorstand für die Stadt Blankenburg (Harz) tritt am Wahltag, um 15.00 Uhr in der Stadtverwaltung, Harzstraße 3 in Blankenburg (Harz) zusammen.

Blankenburg (Harz), den 26.06.2020
Der Bürgermeister

Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zur Landrätin / zum Landrat des Landkreises Harz am 05.07.2020

  1. Das Wählerverzeichnis zur oben genannten Wahl für die Wahlbezirke der Stadt Blankenburg (Harz) kann in der Zeit vom 15.06.2020 bis 19.06.2020 während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr,
    Dienstag
    von 15.00 bis 18.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 16.00 Uhr

    in der Stadt Blankenburg (Harz), Harzstraße 3, im Bürgerbüro eingesehen werden. Das Bürgerbüro ist barrierefrei über den Hintereingang des Hauses I erreichbar.

    Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet am 19.06.2020.

    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.

    Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  2. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind innerhalb der möglichen Frist zur Einsichtnahme, spätestens am 19.06.2020 bis 12.00 Uhr, bei der Stadt Blankenburg (Harz), Harzstraße 3, im Bürgerbüro schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der/die Antragsteller/-in die erforderlichen Beweismittel beizubringen.

    Der Antrag nach § 15 Abs. 4 KWO LSA (Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde) für die Kreiswahl (bei Wohnortwechsel innerhalb des Kreisgebietes) gilt innerhalb der Antragsfrist als Berichtigungsantrag.

  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 14.06.2020 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung stellen, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    4.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
    4.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
    a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat; das gilt hinsichtlich der Kreistagswahl auch, wenn sie den Antrag nach § 15 Abs. 4 KWO LSA (Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde) entschuldbar erst nach Ablauf der Antragsfrist vorlegt,
    b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.

    Wahlscheine können bis zum 03.07.2020, 18.00 Uhr, schriftlich, elektronisch (briefwahl@blankenburg.de) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Stadt Blankenburg (Harz), Harzstraße 3, im Bürgerbüro beantragt werden. Eine wahlberechtigte Person mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter 4.2 a) und b) angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.
    Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheins glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist.
    Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine oder Stimmzettel werden nicht ersetzt.

  5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des zuständigen Wahlbereichs oder durch Briefwahl teilnehmen.

    Bei der Briefwahl hat die Wählerin/der Wähler im verschlossenen Wahlbriefumschlag

       1. ihren/seinen Wahlschein
       2. den/die Stimmzettel in dem Wahlumschlag

    so rechtzeitig an den auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlleiter zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

    Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Anschrift des Wahlleiters abgegeben werden.

    Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Merkblatt für die Briefwahl angegeben.

Blankenburg (Harz), den 11.06.2020

Wahlbekanntmachung

Bekanntmachung des Wahlleiters und seines Stellvertreters für die Wahl der Landrätin / des Landrates des Landkreises Harz in der Stadt Blankenburg (Harz) am 05.07.2020 und für eine eventuelle Stichwahl am 19.07.2020

Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA 1994, 338, 435), zuletzt mehrfach geändert durch Verordnung vom 21. September 2018 (GVBl. LSA S. 314), macht die Stadt Blankenburg (Harz) die Namen und Dienstanschriften des Wahlleiters und seines Stellvertreters für die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Harz öffentlich bekannt:

Wahlleiter:
Herr Heiko Breithaupt, dienstansässig in der Harzstraße 3 in 38889 Blankenburg (Harz)

stellv. Wahlleiter:
Herr Andreas Flügel, dienstansässig in der Harzstraße 3 in 38889 Blankenburg (Harz)

Stadt Blankenburg (Harz), den 25.03.2020

Wahlbekanntmachung

Aufforderung an Parteien und Wählergruppen

Der Kreistag des Landkreises Harz hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2019 die Wahltermine für die Wahl der Landrätin/des Landrates bestimmt. Die Wahl zur Landrätin/zum Landrat findet am Sonntag, dem 5. Juli 2020, und die ggf. notwendige Stichwahl findet am Sonntag, dem 19. Juli 2020, statt.

Zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufes fordert der Wahlleiter der Stadt Blankenburg (Harz) gemäß § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA 1994, 338, 435), zuletzt mehrfach geändert durch Verordnung vom 21. September 2018 (GVBl. LSA S. 314), die in der Stadt Blankenburg (Harz) vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 15. April 2020 Wahlberechtigte zu benennen, die als Mitglieder in den Wahlvorständen in der Stadt Blankenburg (Harz) mitwirken wollen.

Die Festlegungen des § 13 Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA 2004, 92), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Februar 2020 (GVBl. LSA S. 25, 39), sind dabei zu beachten.

Die Vorschläge der Parteien und Wählergruppen können unter Angabe des Namens, des Vornamens, des Geburtsdatums, der Anschrift und der telefonischen Erreichbarkeit des Interessierten an das Wahlbüro der Stadt Blankenburg (Harz) gerichtet werden.

Anschrift:
Stadt Blankenburg (Harz)
Wahlbüro
Harzstraße 3
38889 Blankenburg (Harz)

E-Mail:       
wahlen@blankenburg.de

Telefon:       
Herr Denecke 03944 943-328
Frau Hellwich 03944 943-320

Stadt Blankenburg (Harz), den 25.03.2020
Der Wahlleiter

Möglichkeit zur Nutzung der Briefwahl

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Sonntag, dem 05. Juli 2020, findet die Wahl der Landrätin/des Landrates für den Landkreis Harz statt.
Da auch bei der anstehenden Wahl die Gesundheit und das Wohlergehen aller Wahlberechtigten und der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer oberste Priorität haben, ruft der Wahlleiter der Stadt Blankenburg (Harz) in Anbetracht des Infektionsschutzes dazu auf, vermehrt die Möglichkeit der Briefwahl zur Stimmenabgabe zu nutzen.

Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) können Sie Briefwahlunterlagen bei der Stadt Blankenburg (Harz) beantragen. Der Antrag kann auch formlos unter Angabe des Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums und unter Nennung des Wahlbezirkes und der Nummer im Wählerverzeichnis (auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung) gestellt werden. Sollten Sie Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen wollen, nutzen Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse: briefwahl@blankenburg.de.

Ihre Briefwahlunterlagen werden dann unverzüglich an die im Antrag angegebene Adresse versandt, so dass Sie dann bequem von zu Hause aus wählen können.
Der Wahlleiter

Wahlhelfer gesucht

Für die Wahl der Landrätin / des Landrates für den Landkreis Harz sucht die Stadt Blankenburg (Harz)  Wahlhelferinnen und -helfer.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Sonntag, dem 05. Juli 2020, findet in der Stadt Blankenburg (Harz) die Wahl der Landrätin/des Landrates für den Landkreis Harz statt. Als Termin für eine möglicherweise durchzuführende Stichwahl wurde der 19. Juli 2020 bestimmt.

Die Wahlvorbereitungen haben bereits begonnen und einer der wichtigsten Aufgaben ist es, die 17 Wahlbezirke und 1 Briefwahlvorstand mit Wahlhelfern zu besetzen. Insgesamt werden 144 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt.

Die wesentlichen Aufgaben des Wahlvorstandes sind die

  • ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
  • Beaufsichtigen der Wahlkabinen und Wahlurnen,
  • Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk bzw. die Feststellung des gesonderten Briefwahlergebnisses und
  • Erstellung einer Wahlniederschrift.

Voraussetzung für die Mitwirkung in einem Wahlvorstand ist, dass Sie wahlberechtigt sind, d.h.

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Monaten im Landkreis Harz wohnen.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Um Sie gut auf das Wahlehrenamt vorzubereiten, erhalten Sie im Vorfeld eine entsprechende Schulung.

Der Einsatz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erfolgt am Wahlsonntag ab 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr in zwei Schichten, so dass jeder den Vor- oder Nachmittag frei hat. Zur Stimmauszählung ab 18:00 Uhr müssen alle Wahlhelfer anwesend sein.

Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 16,00 €. Im Falle einer Stichwahl der Landrätin/des Landrates werden weitere 16,00 € gewährt.

Haben Sie Interesse?

Ihre Anmeldung für eine ehrenamtliche Mitwirkung in einem Wahlvorstand können Sie uns ab sofort

  • per E-Mail an: wahlen@blankenburg.de
  • schriftlich an Stadt Blankenburg (Harz), Wahlbüro,Harzstraße 3 ,38889 Blankenburg (Harz)
  • oder telefonisch bei Herrn Denecke, 03944 943-328) oder bei Frau Hellwich, Telefon 03944 943-320,

mitteilen.

Benötigt werden von Ihnen neben dem vollständigen Namen, der Anschrift auch das Geburtsdatum und für eine kurzfristige Erreichbarkeit auch eine Telefonnummer.

Die uns mit der Anmeldung mitgeteilten Wünsche zu einem Einsatz in einem bestimmten Wahllokal oder in Wohnungsnähe werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Mit dem Versand der Berufungen in das Wahlehrenamt wird voraussichtlich Anfang April 2020 begonnen. Den Unterlagen sind auch die Informationen zum Datenschutz beigefügt.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an die vorgenannten Ansprechpartner wenden.

Stadt Blankenburg (Harz)
Der Wahlleiter

Ihre Ansprechpartner

Michael Denecke
Telefon 03944 943-328
michael.denecke@blankenburg.de