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Blankenburg

Die Blütenstadt am Harz!

Foto: Jana Böhme

15.01.2021

Stellungnahme der Stadt zur Verfüllung der Klosterwerke

Die Stadt Blankenburg (Harz) bekennt sich weiterhin zu seiner Geschichte und damit auch die in der NS-Zeit. Die Verfolgung Andersdenkender in der Stadt bereits direkt nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten, die Verfolgung der jüdischen Mitbürger, die Pogromnacht des 9. November 1938 oder die Bildung von Häftlings- und Internierungslagern in und um Blankenburg gehören dauerhaft zur Stadtgeschichte. Der Bau der sogenannten Klosterwerke für die Rüstungsproduktion und die weiteren Lager von Zwangsarbeitern und Häftlingen sind Sinnbild eines menschenverachtenden Systems, das auch in Blankenburg eine noch unbekannte Zahl von Opfern forderte.

Die Entscheidung des Bundes, das von Zwangsarbeitern und Häftlingen geschaffene Höhlensystem der Klosterwerke jetzt zu verfüllen, hat neben Sicherheitsaspekten auch eine wichtige erinnerungsgeschichtliche Bedeutung. Darauf hat unter anderem das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie hingewiesen und gefordert eine Strecke von ca. 50 m von der Verfüllung auszunehmen. Die Stadt selbst war in die grundsätzliche Entscheidung zur Verfüllung nicht einbezogen.  
Ein Angebot des Bundes gegenüber der Stadt, der Forderung der Landesdenkmalbehörde dadurch zu entsprechen, dass die Stadt gegen eine einmalige Abstandszahlung von 100.000 € dauerhaft die Sicherung des dann nicht verfüllten Teils übernimmt, war wegen der nicht einschätzbaren Unwägbarkeiten abzulehnen.

Mit der Entscheidung zur Verfüllung der ehemaligen Klosterwerke hat der Bund leider keine Entscheidung über die Art und die Finanzierung eines dauerhaften Erinnerns an den Teil der Geschichte getroffen, diese steht noch aus. Hierzu hat die Denkmalbehörde des Landes zwar wichtige Hinweise gegeben. Anzuregen wäre eine Vereinbarung, die das Verfahren, die Einbeziehung des Bundes in die Finanzierung und die Kooperation mit der Stadt beschreiben sollte.

Die Stadt sieht es als unabdingbar an, dass eine solche Vereinbarung als Kompensation vom Bund initiiert wird, der sich durch die Verfüllung von einer dauerhaften Unterhaltung- und Sicherungssaufgabe entlastet. Eine über Bundestagsabgeordnete vermittelte Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums, der Vorgang sei abgeschlossen, entspricht nicht der geschichtlichen Bedeutung der Anlage.

Zur angemessenen Aufarbeitung und inhaltlichen Darstellung der Geschichte der Klosterwerke und der Lager von Zwangsarbeitern und Häftlingen in und um Blankenburg steht die Stadt im Austausch mit der „Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora“ und der Gedenkstätte in der Justizanstalt Wolfenbüttel.
Der Bund ist aufgerufen, seinerseits der Bedeutung der unterirdischen Anlagen Rechnung zu tragen und die Opferverbände und Gedenkstätten in die angedachten Sicherungsmaßnahmen und die geschichtliche Aufarbeitung einzubinden. Wenn der Bund das entsprechende Signal gibt, wird die Stadt Blankenburg, diesen Beteiligungsprozess gemeinsam gestalten und mit moderieren.