Leistungsbeschreibung
Im Gewerbezentralregister (GZR) werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen ab einer Höhe von mehr als 200 Euro eingetragen. Geführt wird das GZR beim Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters.
Es gibt verschiedene Arten: Auskunft für privater Personen (z. B. für Anmeldung eines Gewerbes) oder für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG).
Verfahrensablauf
Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Gewerbezentralregister weitergeleitet.
Die Erteilung einer Auskunft für Privatpersonen wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für juristische Personen: Handelsregister-Eintragungen der Firma
- Für behördliche Zwecke:Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: Festbetrag von 13,00 EUR