- Rathaus
- Tourismus
- Wirtschaft
- Meine Stadt
Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis. Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers. Deutsche ab 16 Jahren sind zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses verpflichtet.
Reisepässe werden für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt (für welches Land Sie welches Dokument benötigen erfahren Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes
www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
Personalausweis
Reisepass
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist
Personalausweis: 3 Wochen
Reisepass: 4 Wochen
Bei besonders zeitkritischen Fällen bleibt nur die Möglichkeit einer Expresslieferung der Bundesdruckerei oder die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.
Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro und das Standesamt der Stadt Blankenburg (Harz) in neue Räumlichkeiten umgezogen sind.
Die Mitarbeitenden sind seit 19.05.2025 an folgender Adresse für Sie da:
Lange Straße 36 (ehemaliges Blokker-Kaufhaus)
38889 Blankenburg (Harz)
Sie haben Informationsbedarf zu einer Verwaltungsleistung, suchen die passende Behörde zu Ihrem Anliegen, wollen sich über Öffnungszeiten oder Formulare informieren? Der BUS Sachsen-Anhalt unterstützt Sie dabei. Er ist ein umfassender Online-Katalog aller Dienstleistungen der Verwaltung in Sachsen-Anhalt.