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Stadtverwaltung: 03944 943-0

Beantragung Personalausweis und Reisepass

Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis. Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers. Deutsche ab 16 Jahren sind zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses verpflichtet.

Reisepässe werden für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt (für welches Land Sie welches Dokument benötigen erfahren Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes
www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise     

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Vollendung des 16. Lebensjahres bzw. beim Reisepass das 18. Lebensjahr (für Alleinbeantragung)

Welche Unterlagen werden benötigt? 

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen,
  • Geburtsurkunde
  • Ggf. Eheurkunde
  • Bei Beantragung für unter 16-Jährige (PA) bzw. unter 18-Jährige (RP)  muss eine die Zustimmung aller Erziehungsberechtigte vorliegen

Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
Personalausweis

  • unter 24 Jahre: 22,80 € 
  • ab 24 Jahre: 37,00 €

Reisepass       

  • unter 24 Jahre: 37,50 €  ab 24 Jahre: 70,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist
Personalausweis 3 Wochen
Reisepass 4 Wochen

6 Wochen nach Vollendung des 16. Lebensjahres bei Erstbeantragung Personalausweis

Bürgerservice Sachsen-Anhalt

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