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Im Landkreis Harz ist es erneut zu einem mutmaßlichen Ausbruch der Vogelgrippe gekommen. In einem Putenmastbetrieb in Bühne (Stadt Osterwieck) wurde bei mehreren verendeten Tieren nach ersten Testungen die aviäre Influenza (Geflügelpest) durch das Landesamt für Verbraucherschutz nachgewiesen. Die amtliche Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut als Referenzlabor steht noch aus. Die Eintragsursache ist bisher unklar.
Zum Schutz weiterer Geflügelhaltungen ordnet der Landkreis Harz ab sofort die Stallpflicht an. Geflügelhalter sind aufgefordert, ihre Tiere unverzüglich aufzustallen und entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten. Hühner aller Art, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse sind bis auf weiteres in sicheren Ställen oder in geschützten Bereichen unterzubringen, die vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt sind, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Es gilt zudem ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen mit Geflügel jeglicher Art. Detaillierte Informationen sind in der Allgemeinverfügung des Veterinäramtes zu finden. Diese ist online abrufbar: www.kreis-hz.de
Aufgrund des Ausbruchs in Bühne müssen alle Tiere im betroffenen Betrieb vorsorglich gekeult werden, um eine weitere Verschleppung des Virus zu verhindern. Das Veterinäramt ist dazu in Abstimmungen mit dem Betreiber des Geflügelhofes und der für die Keulung beauftragten Firma.
Bürger und Geflügelhalter, die kranke oder tote Wildvögel oder Geflügel vorfinden, wenden sich bitte umgehend an das Veterinäramt des Landkreises Harz: Telefonisch unter 03941 5970-4496 oder per E-Mail an tierseuche@kreis-hz.de
Ab morgen, 29. Januar, wird für Bürger und Geflügelhalter zudem ein Bürgertelefon bei der Stadt Osterwieck eingerichtet. Dieses ist unter 039421 793304 erreichbar.