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Die Lärmaktionsplanung dient im Wesentlichen der Gesundheitsvorsorge und hat gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Vermeidung oder zumindest die Minderung von Lärmproblemen zum Ziel.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Blankenburg (Harz) ist durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Blankenburg (Harz) am 05.12.2024 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 28.07.2024 in der Zeit vom 05.08. bis einschließlich 16.08.2024 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.
Blankenburg (Harz) ist eine von 106 lärmkartierungspflichtigen Städten und Gemeinden in Sachsen- Anhalt, da durch die Stadt Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 KFZ pro Tag verlaufen. Neben der nördlich des Stadtgebietes gelegenen A 36 sind dies die Ortsdurchfahrt der B 81 und teilweise B 27 (Neue Halberstädter Straße, Mauerstraße und Hasselfelder Straße).
Nach Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Blankenburg (Harz) am 20.07.2021 hat sich die Stadt einer zentralen Lärmkartierung angeschlossen.
Im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen- Anhalt legte nun das Büro Möhler + Partner Ingenieure AG, Berlin die Kartierungsergebnisse vor, die ab sofort für jedermann im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Blankenburg (Harz), Zimmer Nr. 610, Harzstraße 3, 38889 Blankenburg (Harz), auf Dauer während der Sprechzeiten einzusehen sind oder unter folgendem Link downloaden.
Download Kartierungsergebnisse (Präsentation)
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