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Stadtverwaltung: 03944 943-0

Meldebescheinigung

Leistungsbeschreibung
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde stellt Ihnen auf Antrag auch eine besondere Meldebestätigung in Form einer Meldebescheinigung (z.B. zur Vorlage beim Standesamt oder einer anderen Behörde) aus, wenn Sie dort gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient vorrangig dem Nachweis der Wohnung und enthält grundsätzlich

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Tag des Ein- und Auszuges und
  • Anschrift der betroffenen Personen. 

Die Meldebescheinigung darf - soweit erforderlich - auch weitere Daten der betroffenen Person enthalten.

Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Die Ausfertigung einer Meldebescheinigung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: Festbetrag von 10,00 EUR

Bürgerservice Sachsen-Anhalt

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