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Leistungsbeschreibung
Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis. Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers. Deutsche ab 16 Jahren sind zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses verpflichtet.
In Ausnahmefällen kann ein vorläufiges Dokument direkt ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 10,00 €
Vollmacht zur Beantragung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder neuen Personalausweises für unser Kind
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