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Stadtverwaltung: 03944 943-0

Beantragung vorläufiger Personalausweis

Leistungsbeschreibung

Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis. Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers. Deutsche ab 16 Jahren sind zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses verpflichtet.

In Ausnahmefällen kann ein vorläufiges Dokument direkt ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Vollendung des 16. Lebensjahres

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Geburtsurkunde
  • Ggf. Eheurkunde
  • Bei Beantragung für unter 16-Jährige (PA) muss eine die Zustimmung aller Erziehungsberechtigte vorliegen

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 10,00 €

Formulare

Vollmacht zur Beantragung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder neuen Personalausweises für unser Kind

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Bürgerservice Sachsen-Anhalt

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