- Rathaus
- Tourismus
- Wirtschaft
- Meine Stadt
Leistungsbeschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.
Verfahrensablauf
Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Meldebehörde der Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde, in die Sie gezogen sind.
Voraussetzungen
Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich):
Die Anmeldung können Sie nur vor Ort abgeben. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung ist kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Wohnsitz anmelden (Sachsen-Anhalt)
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Was sollte ich noch wissen?
Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Sie haben Informationsbedarf zu einer Verwaltungsleistung, suchen die passende Behörde zu Ihrem Anliegen, wollen sich über Öffnungszeiten oder Formulare informieren? Der BUS Sachsen-Anhalt unterstützt Sie dabei. Er ist ein umfassender Online-Katalog aller Dienstleistungen der Verwaltung in Sachsen-Anhalt.