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Stadtverwaltung: 03944 943-0

 

Urkundenanforderung beim Standesamt

Hier haben Sie die Möglichkeit, online eine Personenstandsurkunde oder einen Registerauszug zu bestellen; mit Bezahlfunktion.

Wichtig: Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nur über den untenstehenden Link zum Urkundenportal direkt mit dem Standesamt Blankenburg (Harz) in Kontakt treten. Bei sonstigen Internetseiten, die ebenfalls den Service der Urkundenbestellung anbieten, handelt es sich um gebührenpflichtige Angebote privater Betreiber!

Voraussetzung zur Urkundenbestellung beim Standesamt
Damit unser Standesamt sicherstellen kann, dass die beantragten Personenstandsurkunden in die richtigen Hände geraten, ist eine Legitimation der anfordernden Person in Form einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

Die Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Reisepasses (als Datei im pdf- oder jpg-Format) laden Sie bitte direkt im Antragsassistenten hoch. Nach der Eingabe ihrer persönlichen Daten werde Sie dazu aufgefordert. 

Hinweis zur Kopie Ihres Personaldokumentes als Legitimationsnachweis:
Bitte schwärzen Sie bei Anfertigung der Kopie die auf dem Dokument aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer. Diese Nummern werden zur Identifizierung nicht benötigt. Die Kopie wird nach Einsichtnahme unverzüglich vernichtet.


Sollten weitere Dokumente oder Nachweise zur Prüfung Ihrer Berechtigung erforderlich sein, so setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Welche Personen dürfen Urkunden erhalten?
Rechtsgrundlage: § 62 Personenstandsgesetz (PStG) - Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

  1. Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
  2. Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
  3. Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.

Welche Urkunden können bestellt werden?
Das Standesamt Blankenburg (Harz) erstellt Personenstandsurkunden, wie z.B. Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden aus den Personenstandsregistern. Voraussetzung dafür ist, dass der Personenstandsfall im Zuständigkeitsbereich der Stadt Blankenburg (Harz) beurkundet worden ist. Sie erhalten vom Standesamt auf den Tag genau Urkunden, beglaubigte Registerausdrucke/beglaubigte Abschriften, internationale Urkunden und Auskünfte (zur Geburtszeit in Form einer Bescheinigung)

  • zu Geburten der zurückliegenden 110 Jahre,
  • zu Eheschließungen (einschließlich Lebenspartnerschaft) der zurückliegenden 80 Jahre,
  • zu Sterbefällen der zurückliegenden 30 Jahre.

Bitte beachten Sie: Anfragen und Auskunftsersuchen im Rahmen der Familien- und Ahnenforschung können nicht über das Urkundenportal bearbeitet werden! Dazu kontaktieren Sie unser Standesamt bitte direkt.

Stadt Blankenburg (Harz)
Standesamt
Harzstraße 3
38889 Blankenburg (Harz
Telefon 03944 943-191, -193
Fax 03944 943-444
standesamt@blankenburg.de

Für Anfragen und Auskunftsersuchen zu vor den oben genannten Zeiten liegenden Beurkundungen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv der Stadt Blankenburg (Harz) unter Verwendung folgender Kontaktdaten:

Stadt Blankenburg (Harz)
Stadtarchiv
Harzstraße 3
38889 Blankenburg (Harz)
03944-943-416
marcel.kasper@blankenburg.de

Urkundengebühren

  • 10,00 € für die erste Urkunde
  • 5,00 € für eine zweite und jede weitere Urkunde, soweit diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsvorgang hergestellt wird
  • Urkunden für Rentenzwecke erhalten Sie gebührenfrei

Bezahlmöglichkeiten
Die nachstehend aufgeführten Bezahlmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Online-Überweisung via giropay
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Kreditkarte
  • paydirekt

Kontakt

Standesamt der Stadt Blankenburg (Harz)
Harzstraße 3
38889 Blankenburg (Harz)

standesamt@blankenburg.de
Telefon 03944 943-331/-191/-193
Fax 03944 943-444

 

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